Selbstständige

Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe

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Das Soforthilfeprogramm des Landes für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe wurde gestern veröffentlicht. Ab Mittwoch, 25. März können die einmaligen Zuschüsse bei den Kammern beantragt werden. Das Geld wird von der L-Bank ausgezahlt. Staffelung: 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter Verfahrenshinweise und weitere Informationen folgen…