Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe

Das Soforthilfeprogramm des Landes für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe wurde gestern veröffentlicht. Ab Mittwoch, 25. März können die einmaligen Zuschüsse bei den Kammern beantragt werden. Das Geld wird von der L-Bank ausgezahlt.

Staffelung:

9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter

Verfahrenshinweise und weitere Informationen folgen unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

Hotline für Unternehmen:

Meanwhile grüßt Cem im Kolchose-Pulli

https://www.instagram.com/p/B92UdDigAnG/
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6 Comments

  1. says: martin

    Weitere Infos zu den Soforthilfen

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corona-krise-in-baden-wuerttemberg-land-startet-soforthilfe-corona-fuer-unternehmen.ecb01345-a836-4ee3-9a6f-212d2440c20a.html

    „Die tatsächliche Summe, die jeder bekommt, ergibt sich aus dem Schaden, der dem Betrieb seit dem 11. März unmittelbar aus der Coronavirus-Krise entstanden ist, zum Beispiel durch den Wegfall des Umsatzes infolge einer Schließung. Dass sie dadurch wirklich in eine existenzbedrohliche Schieflage geraten sind, müssen die Unternehmer in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen.“

  2. says: Herr Cut

    anscheinend soll es jetzt unabhängig vom privaten Vermögen gestellt werden können.
    Ist klar, der Eigentümer kann Kapital entnehmen, in guten Zeiten… in schlechten Zeiten zahlen es dann Anderen? Mir als Arbeitnehmer geht es doch auch an die Substanz, ich muss auf mein Privatvermögen/Rücklagen zurückgreifen und bekomme nur Hilfe ab/bis zum Existenzminimum.
    Ich sage ja nicht das jemand seine Lebensgrundlage einbringen muss, aber bis zu einem bestimmten Level schon.

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