Landesregierung

Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

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Update 18. März: Die vom Montag und seit gestern geltende Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde bei den Paragrafen 4 (Schließung von Einrichtungen inkl. Clubs / Bars) und 5 (Gaststätten) um ein konkretes Datum erweitert: Und zwar ist der Betrieb bis Sonntag, 19. April untersagt. Für die komplette Verordnung gilt der 15. Juni (der aber auch vom Sozialministerium geändert werden kann,…