Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Update 18. März: Die vom Montag und seit gestern geltende Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde bei den Paragrafen 4 (Schließung von Einrichtungen inkl. Clubs / Bars) und 5 (Gaststätten) um ein konkretes Datum erweitert: Und zwar ist der Betrieb bis Sonntag, 19. April untersagt. Für die komplette Verordnung gilt der 15. Juni (der aber auch vom Sozialministerium geändert werden kann, siehe ganz unten im Post). Wie es zu dem 15. Juni kam, wird auf STZ näher erklärt.

Seit gestern gelten auch folgende Regeln für den Einzelhandel:


Post vom 16. März.

Die Landesregierung hat verschiedene (mitunter bereits bekannte) Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung beschlossen und verordnet. Mitunter wird auch der Punkt Speisegaststätten konkretisiert. Gibt’s auch hier als PDF. Darin heißt es unter anderem:

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Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Me-tern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

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Interessant auch der (brutale) Termin des Außerkrafttretens (der – hoffentlich vorzeitig – geändert werden kann).

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10 Comments

  1. says: martin

    Meldung vom 16. März, 284 infizierte in Stuttgart

    Coronavirus: Zahl der Infizierten in Stuttgart steigt auf 284 – Leiter des Gesundheitsamts bekräftigt seinen Appell, die Sozialkontakte einzuschränken

    In der Landeshauptstadt Stuttgart sind aktuell 284 Menschen registriert (Stand Montag, 16. März, 18 Uhr), die an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sind. Die Stadt beurteilt die aktuelle Entwicklung fortlaufend und passt ihre Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus unmittelbar daran an. So sind am Montag, 16. März, weitere Ämter für den Publikumsverkehr geschlossen worden beziehungsweise empfangen Besucher nur noch nach telefonischer Anmeldung. Zudem wurden die Sitzungen von Ausschüssen und des Gemeinderats abgesagt.
    Der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, bekräftigte am Montag, 16. März, seinen Appell vom Vortag: „Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Achten Sie strikt auf Einhaltung der Hygieneregeln. Reduzieren Sie die sozialen Kontakte auf ein nötiges Minimum und bleiben Sie zuhause, gehen Sie auf Abstand – insbesondere, wenn Sie erkältet sind.“

  2. says: martin

    Fieber-Ambulanz im Reitstadion – Offen für Patienten mit Zuweisung
    durch den Hausarzt – Deutsches Rotes Kreuz unterstützt Stadt und Ärzte

    Das Coronavirus breitet sich auch in Stuttgart rasant aus. Um möglichst viele
    Patienten auch bei weiter steigenden Infektionszahlen bestmöglich zu versorgen, hat
    das Gesundheitsamt das Deutsche Rote Kreuz beauftragt, eine Fieberambulanz im
    ehemaligen Reitstadion in Bad Cannstatt aufzubauen. Dort können niedergelassene
    Ärzte ihre Patienten mit schwereren Infektionskrankheiten zur Abklärung vorstellen.
    Eine direkte Vorsprache ist nicht vorgesehen. Die Ambulanz hat am Dienstag,
    17. März, ihren Dienst aufgenommen.
    Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt: „Diese Ambulanz dient der
    medizinischen Abklärung von Patienten mit schwereren Infektionskrankheiten.
    Niedergelassene Ärzte können nach Absprache Patienten zur Abklärung dorthin
    verweisen.“ Und weiter: „Dort kann in begründeten Fällen auch auf einen Befall mit
    dem neuartigen Coronavirus getestet werden.“
    Das DRK Stuttgart setzt hier rund 60 Personen ein, gleichzeitig sind 25 im Einsatz.
    Ein Großteil von Ihnen ist ehrenamtlich aktiv. Ressourcen wurde frei, weil Kurse der
    Breitenausbildung ausfallen wie auch Sanitätsdienste bei Veranstaltungen. Das RKStuttgart
    unterstützt die Ambulanz am Städtischen Klinikum sowie die
    Kassenärztliche Vereinigung beim Besuchsdienst mit Fahrzeug und Fahrer.

  3. says: martin

    Die 603 Spiel- und Bolzplätze wie auch die fünf Waldspielplätze in Stuttgart sind ab sofort geschlossen.

    Spiel- und Bolzplätze geschlossen – Stadt setzt Landesverordnung um
    Die 603 Spiel- und Bolzplätze wie auch die fünf Waldspielplätze in Stuttgart sind ab sofort geschlossen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bringt aktuell an alle Spiel- und Bolzplätzen Schilder an, die auf das Betretungsverbot aufmerksam machen. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren. Die Stadt setzt damit die „Verordnung der Landesregierung über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2“ vom 17. März 2020 um.
    Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau erklärte am Mittwoch, 18. März: „Es ist ein harter Schnitt für alle Eltern und Kinder, gerade jetzt wo Kindergärten und Schulen geschlossen sind. Dennoch gilt, dass soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind. Überall wo sich Menschen treffen, können Viren übertragen werden. Deswegen sind ab sofort unsere Spiel- und Bolzplätze geschlossen.“
    Die Kinderbeauftragte der Stadt Maria Haller-Kindler appelliert an die Kinder: „Es ist wirklich hart für euch, dass ihr die Spielplätze in nächster Zeit nicht mehr besuchen dürft, jetzt wo das Wetter so schön ist. So könnt ihr aber mithelfen, dass das Virus sich nicht so schnell ausbreitet und vor allem alte Menschen, wie eure Großeltern nicht ernsthaft krank werden.“ Sie kündigte Ideen für Bewegungsspiele an. „Wir werden auf der Corona-Website Tipps veröffentlichen. Nachbarn und Mitbewohner bitte ich um Verständnis für Familien und Kinder, die in den nächsten Wochen viel Zeit in ihren Wohnungen verbringen werden. Seien Sie bitte nachsichtig, wenn es mal etwas lebhafter wird als sonst.“
    Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter: http://www.stuttgart.de/corona.

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