Ba-Wü lockert Tanzverbot

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Ging im Sommer mal rum, dass die Landesregierung beim Thema Tanzverbot lockerer werden will, weil:

Das sogenannte Tanzverbot ist in Baden-Württemberg durch das Feiertagsgesetz geregelt. Im bundesweiten Vergleich ist das Gesetz in Baden-Württemberg besonders streng. Doch heute gestalten viele Menschen ihre Freizeit an arbeitsfreien Tagen anders. An diesen gesellschaftlichen Wandel passt die Landesregierung nun die Regelungen im Feiertagsgesetz an.

Das Feiertagsgesetz wurde heute in den Landtag eingebracht und das soll sich zukünftig ändern. Und dann: Happy Wahlkampf!

Übersicht der Änderungen

Tanzverbot fällt weg:

  • Alle Sonntage
  • Neujahr
  • Erscheinungsfest (6. Januar, auch Heilige Drei Könige oder Epiphanias genannt)
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Heilig Abend
  • 1. Weihnachtstag
  • 2. Weihnachtstag

Tanzverbote bleiben bestehen:

  • Allerheiligen
  • Allgemeiner Buß- und Bettag
  • Volkstrauertag
  • Totengedenktag (auch Toten- oder Ewigkeitssonntag genannt)
  • Gründonnerstag (ab 18 Uhr)
  • Karfreitag (Statt der ganztägigen Tanzverbote an Gründonnerstag und Karsamstag gilt das Tanzverbot künftig nur noch von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr.)
  • Karsamstag (bis 20 Uhr)
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4 Comments

  1. says: kutmaster

    Es gab ernsthaft ein Tanzverbot an Sonntagen?

    Irgendwie fallen jetzt aber auch nur die Verbote weg, die sowieso nie durchgesetzt wurden. Bisschen halbherzig das ganze.

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