Cannabis-Legalisierung in Deutschland – das 2-Säulen-Modell

Als sich im Herbst 2021 die Ampelregierung formierte, herrschte in der Cannabis-Szene Aufbruchsstimmung. Sprachen sich doch alle drei Koalitionsparteien für eine “kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ aus. Laut Koalitionsvertrag soll dieses Ziel noch in dieser Legislaturperiode in trockene Tücher gebracht werden.

Es stellte sich jedoch heraus, dass Vereinbarungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen (UN) einem deutschen Alleingang bei der Legalisierung von Cannabis entgegenstehen. Daher hat die Regierung ihre Planung angepasst, um vor allem auf die Bedenken Brüssels einzugehen. Heraus kam das sogenannte “Club-Anbau & Regional-Modell” (CARe). Was hat es damit auf sich? 

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland verzögert sich! (Bild Pixabay)

Die Ziele der Ampel

Die bisherige Verbotspolitik ist gescheitert, darin stimmen alle drei Koalitionspartner überein. Daran ändert sich auch im abgespeckten Gesetzesentwurf vom April 2023 nichts.

Daher wird der freie Verkauf von Cannabis an Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zudem darf jeder einige Pflanzen für den Eigenverbrauch anbauen, sofern entsprechendes Saatgut zur Verfügung steht. Samen können schon seit einiger Zeit europaweit online erworben werden. Hier geht es zum Shop.

Laut Landwirtschaftsminister Cem Özdemir soll das Gesetz noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Berlin verfolgt dabei die folgenden Ziele:

  • mehr Sicherheit beim Konsum
  • verbesserter Jugend- und Gesundheitsschutz
  • weniger gesundheitsschädliche Beimischungen
  • Eindämmung des Schwarzmarkts
  • weniger Drogenkriminalität

Warum wurde der ursprüngliche Entwurf geändert?

Sowohl in Deutschland als auch in der EU sowie weltweit ist die Legalisierung von Cannabis umstritten. Im Bundestag dürfte derzeit eine Mehrheit für eine Legalisierung stimmen. Anders sieht es in Europa aus.

Europäische Gesetzgebung

Eine erste Barriere, die es zu überwinden gilt, ist das Schengener Abkommen von 1985. Dieses regelt den unkontrollierten Personen- und Warentransport innerhalb der Staatengemeinschaft. Bezüglich Betäubungsmittel enthält das Abkommen einige zusätzliche Vorschriften, die ein Verbot des grenzüberschreitenden Handels und die Abgabe von Suchtstoffen beinhalten.

Zusätzlich sind im EU-Strafrecht Tatbestände festgelegt, die den illegalen Drogenhandel betreffen. Ein Rahmenbeschluss schreibt den Mitgliedstaaten vor, das “Anbieten, Freihalten, Verteilen, Verkaufen und die Lieferung von Drogen” unter Strafe zu stellen.

Vereinte Nationen

Unter dem Dach der UN wurden teilweise schon Mitte des letzten Jahrhunderts einige Abkommen beschlossen, die der Legalisierung heute im Wege stehen:

  • 1961: Einheitsabkommen über Suchtstoffe
  • 1971: Übereinkommen über psychotrope Stoffe
  • 1982: Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr von Suchtstoffen

2-Säulen-Modell zur Legalisierung von Cannabis

Özdemir und sein Kollege aus dem Gesundheitsministerium Karl Lauterbach, unter dessen Federführung der Legalisierungsprozess vorangetrieben wird, gehen davon aus, dass die internationalen Hürden früher oder später fallen werden. 

Zum einen habe sich die Einstellung zu Cannabis in Ländern wie den USA, Kanada, Uruguay, den Niederlanden, Spanien, Portugal und Uruguay geändert. Cannabis wurde dort schon komplett oder zumindest teilweise legalisiert. 

Zum anderen ist vorgesehen, die Legalisierung in Deutschland wissenschaftlich zu begleiten. Es werden Ergebnisse erwartet, die auch die Regierungen anderer Länder der EU von dem Vorhaben überzeugen. Im Einzelnen sieht der neueste Vorschlag Berlins folgende Kernthemen vor, wobei Säule 1 schon vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten soll:

Säule 1 – Eigenanbau

  • Anbau in Clubs und Vereinen ohne Gewinnorientierung.
  • Abgabe nur an erwachsene Mitglieder zum Eigenverbrauch.
  • Versorgung der Mitglieder mit Saatgut. Drei weibliche Pflanzen darf jeder Erwachsene in Eigenregie anbauen.
  • Eine Berichts- und Dokumentationspflicht der abgegebenen Mengen ist vorgeschrieben.
  • Die Begrenzung der Mitglieder auf 500 Personen.
  • Nur volljährige Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland können beitreten.
  • Import und Export bleiben verboten.
  • Die Abgabe ist auf 25 Gramm pro Person täglich beziehungsweise 50 Gramm monatlich begrenzt.
  • Strenge Vorgaben zur Qualität.
  • Synthetisches Cannabis bleibt verboten.
  • Kein Konsum innerhalb der Clubs und in der Nähe von Schulen und Kindergärten.
  • Das Werbeverbot für Cannabisprodukte bleibt aufrechterhalten.
  • Frühere Verurteilungen werden auf Antrag aus dem Strafregister gelöscht.
  • Minderjährige, die Kontakt zu Cannabis haben, werden zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichtet.
  • Nach vier Jahren werden die Maßnahmen überprüft.

Säule 2 – Modellregionen zur wissenschaftlichen Untersuchung von Lieferketten

Die zweite Säule des Gesetzentwurfs sieht vor, die vormals bundesweit angedachten Ansätze auf einige Modellregionen zu beschränken. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der wissenschaftlichen Begleitung der kommerziellen Lieferketten und deren Auswirkungen auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt. Es wird erwartet, dass die betreffenden Modellregionen nach der parlamentarischen Sommerpause bekannt gegeben werden.

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1 Comments

  1. says: Wacker

    Diese internationale Verträge sind mMn Gift. Sie verhindern und blokkieren, eine vernünftigere Strategie als der gescheiterte War in Drugs, und zwingen uns zu Unrecht weil wir harmlose Konsumenten verfolgen und bestraffen müssen. Widerlich, diese Verträge gehören auf demMüllhaufen der Geschichte. Ich fürchte, sie werden z.Z. durch Geige Politiker missbraucht, damit sie Wahlversprechen brechen können.

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