
Ab heute sind wieder private Feste mit bis zu maximal 99 Gästen erlaubt, das Personal nicht eingerechnet. Die Corona-Verordnung dazu kann man hier nachlesen. Die Verordnung gilt fĂĽr Privat-Events in Räumen, “die zu diesem Zweck vermietet oder sonst zur VerfĂĽgung gestellt werden, beispielsweise Restaurants, Eventlocations, Vereinsheime oder Gemeindehäuser.”
Weiterhin gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln, Datenaufnahme der Gäste bzgl. Rückverfolgung evt. Infektionsketten und darüberhinaus eine Reihe an weiteren Maßnahmen, sowohl für Vermieter als auch Veranstalter (regelmäßige und unverzügliche Reinigung von Flächen und Gegenständen, Hygienekonzept parat halten, ausreichende Beschilderung etc.).
Und außerdem gilt: Alles wobei vermehrt Tröpfchen ausgestoßen werden, muss unterbleiben. Insbesondere also singen oder tanzen.
Warn App am Start
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-news-deutschland-1.4936309
Neue Corona-Verordnung ab 1. Juli geltend.
“Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden fĂĽr die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.”
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/